Thailand Länderressourcen

Über Thailand
Thailand, im Herzen Südostasiens gelegen, dient als strategisches Tor zu den dynamischen Märkten der Region. Das Land verfügt über eine vielfältige Wirtschaft mit Schlüsselsektoren wie Tourismus, Fertigung, Landwirtschaft und einer aufstrebenden digitalen Wirtschaft. Die Regierung setzt weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzsektors und der digitalen Infrastruktur um und positioniert Thailand als wachsende regionale Drehscheibe für Innovation und Investitionen.
Thailand: Ressourcen des Landes

Währung
Thailändische Baht (THB)
Kapital:
Bangkok
Sprache:
Thailändisch
Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit
Mäßig
Größe der Bevölkerung
71.6M
MEHRWERTSTEUER
7% Standardsatz
Globaler Einsatz in Thailand
Unsere multinationalen Kunden vertrauen darauf, dass wir den internationalen Zahlungsverkehr und die Einhaltung der Vorschriften für in Thailand tätige Angestellte, Auftragnehmer und Freiberufler regeln.
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FAQ's
In Thailand gibt es mehrere Feiertage, darunter das Neujahrsfest (1. Januar), das Songkran-Fest (13. bis 15. April) und der Geburtstag des Königs (28. Juli). Außerdem werden landesweit verschiedene buddhistische und kulturelle Feiertage begangen.
Gehalt und Entlohnung werden durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt, das Mindestlohnsätze, Überstundenregelungen und gesetzliche Leistungen festlegt. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Löhne und Gehälter rechtzeitig und korrekt im Einklang mit den örtlichen Vorschriften gezahlt werden.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf die folgenden Urlaubsarten:
- Jahresurlaub: Mindestens 6 Arbeitstage pro Jahr nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit
- Krankheitsurlaub: Unbegrenzte Tage mit Bezahlung; bei einer Abwesenheit von 3 aufeinanderfolgenden Tagen oder mehr ist ein ärztliches Attest erforderlich
- Mutterschaftsurlaub: 98 Tage, davon 45 Tage vom Arbeitgeber bezahlt
- Persönlicher Urlaub: Mindestens 3 Tage pro Jahr, gemäß den gesetzlichen Richtlinien
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann aufgrund von Entlassung, Fehlverhalten oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Der Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, die Kündigung im Voraus anzukündigen oder eine Abfindung zu zahlen, und die Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, es sei denn, es liegt eine schwere Verfehlung vor.
Die Pflichtversicherung umfasst:
- Sozialversicherungsfonds (SSF): Deckt Krankheit, Invalidität, Tod, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Renten ab.
- Arbeiterausgleichsfonds (WCF): Bietet Entschädigung für arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten
