Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer im Bereich visuelle Medien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer („AGB”) werden zwischen Project Recruit HK Limited („PRHK“), Rm 136, 8/F, Eton Tower, 8 Hysan Avenue, Causeway Bay, Hongkong, und der in der zugehörigen Leistungsbeschreibung genannten Person oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Folgenden „Auftragnehmer”. 

DEFINITIONEN 

„Auftrag“ bezeichnet die in einer schriftlichen Anweisung des Kunden/PRHK festgelegte Zuweisung. 

 „Kunde“ als derjenige, für den die endgültigen Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung erbracht werden 

„Bedingungen“ die vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien, die durch die Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung (über den Hyperlink in der Leistungsbeschreibung) in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt. 

„Auftragnehmer“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Selbstständiger 

 „Dienstleistungen“ Dienstleistungen, zu deren Erbringung sich der Auftragnehmer gegenüber PRHK gemäß der zugehörigen Leistungsbeschreibung verpflichtet hat 

„SOW(s)“ (Leistungsbeschreibung) bezeichnet die Bestellung oder ein anderes Dokument, das von PRHK an den Auftragnehmer ausgestellt wird und die Beauftragung des Auftragnehmers durch den Kunden bestätigt, einschließlich der in der SOW aufgeführten Details. Die SOW ist über einen in der SOW angegebenen Hyperlink mit diesen Bedingungen verknüpft. 

Engagement“ bezeichnet das in der Leistungsbeschreibung festgelegte Engagement. 

„Tag(e)“ ein Arbeitstag ohne nationale oder Bank-/Feiertage oder Wochenenden (Hongkonger Feiertage dienen als Referenz für nationale Feiertage, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben). 

ES WIRD HIERMIT VEREINBART, wie folgt: 

1. Bestellungen

1.1 Alle von PRHK für den Auftragnehmer erteilten Aufträge werden durch eine Leistungsbeschreibung (SOW) bestätigt, in der alle Einzelheiten der Dienstleistungen dieser Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. Die SOW kann in Form einer E-Mail, eines Textes oder einer elektronischen Signaturanwendung eines PRHK-Mitarbeiters erfolgen. 

1.2 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, E-Mails und elektronische Nachrichten, z. B. WhatsApp oder SMS, als Kommunikationsmittel für geschäftliche Anforderungen und Dienstleistungen von PRHK und dessen Kunden zu akzeptieren. Alle Mitteilungen, die auf diese Weise versandt werden, werden an die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet, die der Auftragnehmer bei der Registrierung angegeben hat. 

2. Beziehung

Beziehung zwischen Auftragnehmer und PRHK 

2.1 PRHK wird die Dienste des Auftragnehmers nur bei Bedarf in Anspruch nehmen. Dies führt dazu, dass die Arbeiten je nach den spezifischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu unterschiedlichen Arbeitszeiten oder an unterschiedlichen Tagen ausgeführt werden. 

2.2 Der Auftragnehmer wird zu keinem Zeitpunkt als Mitarbeiter von PRHK oder eines Kunden von PRHK angesehen oder behandelt. Weder PRHK noch der Auftragnehmer betrachten ihre Partnerschaft als „exklusiv“ und genießen daher keinen Vorzugsstatus. 

2.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer selbstständig oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Dementsprechend haftet PRHK zu keinem Zeitpunkt für lokale Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge (oder ähnliche lokale Abgaben), die dem Auftragnehmer aufgrund der Ausführung von Arbeiten für PRHK gemäß diesen Geschäftsbedingungen entstehen, und der Auftragnehmer hat PRHK hierfür vollständig zu entschädigen.  

Berichtsbeziehung 

2.4 Der Auftragnehmer kann einen Auftrag direkt vom Kunden (Auftrag) erhalten, wenn die Dienstleistungen benötigt werden. Alle Aufträge werden vom Kunden oder von PRHK schriftlich bestätigt. Arbeitsergebnisse und Korrespondenz werden vom Auftragnehmer direkt an den Kunden übermittelt.   

2.5 Der Auftragnehmer hat die Anweisungen des Auftraggebers hinsichtlich Stil und Format aller im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Materialien/Arbeitsergebnisse zu befolgen. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen alle Arbeitsergebnisse überarbeiten, bearbeiten, ändern und verwenden sowie alle Arbeitsergebnisse allein oder in Kombination mit anderen schriftlichen oder grafischen Inhalten verwenden kann. 

2.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich: 

a) dem Kunden vor der Vorlage des Arbeitsergebnisses alle familiären, vertraglichen, treuhänderischen oder finanziellen Beziehungen zu Personen oder Unternehmen offenlegen, die in dem Arbeitsergebnis erscheinen oder bei denen vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie den Eindruck von Befangenheit oder Eigeninteresse erwecken könnten, 

b) dem Auftraggeber offenlegen, ob der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsergebnis eine Vergütung oder eine andere Form der Gegenleistung von einem Dritten erhalten hat oder zugesagt bekommen hat, 

c) dem Kunden ähnliche Dienstleistungen oder Aufgaben offenzulegen, die der Auftragnehmer für andere Organisationen erbracht hat oder erbringen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeiten für andere Nachrichtenorganisationen oder die Veröffentlichung eines Buches; und 

d) keine Entwürfe oder Vorabversionen des Arbeitsergebnisses an Dritte weiterzugeben und alle Kommunikationen mit den Redakteuren des Kunden streng vertraulich zu behandeln.

3. Kosten – Anwendbar, wenn in der Leistungsbeschreibung aufgeführt

3.1 Die Kosten sollten nach Möglichkeit vom Auftragnehmer im Voraus prognostiziert und vorgeschlagen und vom Kunden schriftlich genehmigt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde angemessene, unvorhergesehene Zusatzkosten, die während oder nach einem Auftrag entstehen, von Fall zu Fall genehmigen. Der Auftragnehmer sollte sich nach Kräften bemühen, den Kunden über Zusatzkosten zu informieren und so schnell wie möglich eine Genehmigung einzuholen. Genaue Spesenabrechnungen müssen gemäß Abschnitt 5 zum richtigen Zeitpunkt zusammen mit den Rechnungen eingereicht werden. 

4. Gewährleistung und Freistellung durch den Auftragnehmer

4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Verfahren und Arbeitsanweisungen von PRHK einzuhalten, die Teil seiner Verpflichtung sind, seinen Kunden ein Höchstmaß an Qualität und Service zu bieten. 

4.2 Der Auftragnehmer stellt PRHK von folgenden Ansprüchen frei und hält PRHK schadlos: 

a) Alle Ansprüche, die Dritte (einschließlich, zur Vermeidung von Zweifeln, alle Kunden von PRHK oder von diesen Kunden beauftragte Personen) gegenüber PRHK im Zusammenhang mit einem Auftrag geltend machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten, Schäden, Gebühren, Urteile, Ausgaben und Verbindlichkeiten, die PRHK im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen. 

b) Alle Klagen, Verfahren, Kosten, Ansprüche, Forderungen, Urteile, Geldstrafen, Anordnungen und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer gemäß der Leistungsbeschreibung entstehen. 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungen erfolgen in HKD oder der vereinbarten Währung auf Grundlage einer genehmigten Rechnung oder einer genehmigten Spesenabrechnung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Freitag der Woche, in der die Rechnung vom Kunden von PRHK zur Zahlung genehmigt wurde. Die Zahlung wird nur nach Vorlage einer gültigen entsprechenden Rechnung bearbeitet. Der Satz kann vom Kunden nach schriftlicher Mitteilung von Zeit zu Zeit geändert werden. 

5.2 Rechnungen, die vom Auftragnehmer nach Ablauf von 60 Tagen nach Fertigstellung der Dienstleistungen eingereicht werden, werden von PRHK möglicherweise nicht bezahlt. 

6. Preis

Der Preis, zu dem die untervergebenen Dienstleistungen zwischen den Parteien vereinbart werden, ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Zahlung erfolgt in der vereinbarten Währung. 

7. Kündigung

7.1 Jede Partei kann diese Bedingungen jederzeit mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Bedingungen oder ihrer Natur über die Erfüllung, Kündigung oder den Ablauf dieser Bedingungen hinaus gelten sollen, bleiben auch nach der Erfüllung, Kündigung oder dem Ablauf dieser Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen zu Lizenz, Entschädigung, Haftungsbeschränkung und Vertraulichkeit in diesen Bedingungen. 

7.2 Auf Wunsch des Kunden kann PRHK den Auftragnehmer jederzeit ohne Haftung anweisen, die Arbeit an einem Auftrag/einer Aufgabe einzustellen, wenn: 

a) Der Auftragnehmer hat gegen die Regeln, Vorschriften oder Richtlinien des Auftraggebers verstoßen;

b) Der Auftraggeber hat Grund zu der Annahme, dass der Auftragnehmer eine für ihn geltende Vertraulichkeitsverpflichtung nicht eingehalten hat; 

c) Der Auftragnehmer wird zahlungsunfähig, aufgelöst oder Gegenstand eines Insolvenzantrags;

d) Der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund für den Auftraggeber oder PRHK als unbefriedigend erweist.

7.3 Der Auftragnehmer erkennt an, dass im Falle einer Kündigung des Vertrags zwischen PRHK und dem Kunden aus irgendeinem Grund der Auftrag mit sofortiger Wirkung endet, ohne dass PRHK dafür haftbar gemacht werden kann. 

8. Vollständige Vereinbarung

8.1 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und alle besonderen Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen zwischen den Parteien vereinbart werden. 

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt. 

9. Vertraulichkeit

9.1 Durch den Vertragsabschluss kann der Auftragnehmer von Zeit zu Zeit Kenntnis von vertraulichen Informationen erhalten. 

9.2 PRHK betrachtet die folgenden Kategorien von Informationen als Beispiele für Materialien, die als vertraulich gelten würden: 

a) Kundenlisten oder einzelne Namen

b) Preisgestaltung und Tarifstruktur 

c) Lieferanten- oder Kundenvereinbarungen

d) Technische Entwicklungen 

e) Mitarbeiterunterlagen und Finanzunterlagen

f) Vom Auftragnehmer für einen Kunden erstellte schriftliche Inhalte

g) Anweisungen von Kunden oder PRHK an den Auftragnehmer 

h) Alle unveröffentlichten Nachrichtenmaterialien, Details zu Werbe-, Marketing- oder Verkaufsförderungskampagnen, die der Kunde durchführen wird; alle Informationen in Bezug auf Expansionspläne, Geschäftsstrategien, Marketingpläne und Umsatzprognosen des Kunden; Details zu den Mitarbeitern und Führungskräften des Kunden; vertrauliche Berichte oder Forschungsergebnisse, die vom Kunden in Auftrag gegeben oder ihm zur Verfügung gestellt wurden; alle Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen vertraulichen oder geschützten Informationen, die sich im Besitz des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen befinden, von diesen entwickelt wurden oder von diesen genutzt werden und sich auf deren Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen beziehen.

Die vorstehende Liste dient als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei separate öffentliche Erklärungen zu diesen Bedingungen oder deren Inhalt abgeben. Diese Einschränkungen gelten auch nach Beendigung dieser Bedingungen ohne zeitliche Begrenzung weiter, entfallen jedoch für alle Informationen oder Kenntnisse, die später öffentlich bekannt werden, sofern dies nicht auf eine unbefugte Offenlegung durch den Auftragnehmer zurückzuführen ist. 

9.3 Als Bedingung dieses Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Laufzeit dieses Vertrags und auch nach dessen Beendigung keine vertraulichen Informationen, Finanzdaten oder sonstigen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Absatz 9.2 genannten Informationen, oder sonstige Produkte oder Systeme von PRHK, dessen Muttergesellschaft oder verbundenen Unternehmen oder sonstigen Organisationen oder Personen, mit denen er im Rahmen seiner Tätigkeit in Kontakt kommt, offenzulegen, in irgendeiner Weise zu nutzen oder daraus Vorteile zu ziehen. 

9.4 Alle Notizen, Memos oder sonstigen Unterlagen, die sich auf die Geschäftstätigkeit von PRHK beziehen, bleiben Eigentum von PRHK und sind zusammen mit allen Kopien auf Verlangen und im Falle der Beendigung dieses Vertrags an PRHK zurückzugeben. 

9.5 Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers in keinem Fall in Marketing-, Werbe-, Pressemitteilungen oder öffentlichen Erklärungen auf den Auftraggeber oder dessen verbundene Unternehmen Bezug nehmen oder den Namen oder die Marken des Auftraggebers oder dessen verbundener Unternehmen oder ähnliche Bezeichnungen oder Marken verwenden. 

Der Auftragnehmer hat die Verordnung über personenbezogene Daten (Datenschutz) (Kapitel 486) von Hongkong und alle damit verbundenen Vorschriften oder Leitlinien einzuhalten und die sichere Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Behandlung aller personenbezogenen Daten sicherzustellen. 

10. Nichtverzicht

10.1 Ein Verzicht von PRHK auf die Geltendmachung einer Verletzung einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. 

10.2 Die in Klausel 8 genannten Rechte zur Kündigung dieser Geschäftsbedingungen beeinträchtigen nicht die sonstigen Rechte oder Rechtsmittel von PRHK in Bezug auf den betreffenden Verstoß oder sonstige Verstöße. 

10.3 Bei Beendigung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich aller vor der Beendigung entstandenen Rechte oder Pflichten, hat keine der Parteien gegenüber der anderen Partei weitere Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen. 

11. Status und Steuerpflicht

11.1 Der Auftragnehmer erkennt an, dass er als unabhängiger Auftragnehmer tätig ist, und der Auftragnehmer erkennt an und sorgt dafür, dass sein Personal anerkennt, dass nichts in diesen Bedingungen eine Beziehung als Angestellter, Vertreter, Direktor oder Partner von PRHK und/oder dem Kunden begründet oder suggeriert; daher haben der Auftragnehmer und sein Personal keinen Anspruch auf die von PRHK oder dem Kunden gewährten Leistungen. 

11.2 Diese Bedingungen stellen einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und keinen Arbeitsvertrag dar. Dementsprechend ist der Auftragnehmer in vollem Umfang verantwortlich für und hält PRHK schadlos in Bezug auf: 

a) Alle Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträge (lokale Entsprechung) und alle anderen Verbindlichkeiten, Abzüge, Beiträge, Bewertungen oder Forderungen, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen oder aus Zahlungen oder Leistungen ergeben, die die Person im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhält, sofern eine solche Rückforderung nicht gesetzlich verboten ist. Der Auftragnehmer stellt PRHK ferner von allen angemessenen Kosten, Ausgaben und Strafen, Bußgeldern oder Zinsen frei, die PRHK im Zusammenhang mit oder infolge solcher Verbindlichkeiten, Abzüge, Beiträge, Bewertungen oder Forderungen entstehen oder zu zahlen sind. 

b) Jegliche Haftung, die sich aus arbeitsrechtlichen Ansprüchen oder Ansprüchen aufgrund des Arbeitnehmerstatus (einschließlich angemessener Kosten und Aufwendungen) ergibt, die von der Person oder einem Stellvertreter gegen PRHK aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen geltend gemacht werden. 

11.3 PRHK kann nach eigenem Ermessen diese Entschädigung (ganz oder teilweise) durch Abzug von den an den Auftragnehmer zu leistenden Zahlungen erfüllen. 

11.4 Weder der Auftragnehmer noch sein Personal sind befugt, und der Auftragnehmer darf nicht und muss sicherstellen, dass keines seiner Mitarbeiter Zusicherungen abgibt, Verbindlichkeiten eingeht oder Verträge oder Vereinbarungen abschließt, die PRHK oder den Kunden in finanzieller oder anderer Hinsicht verpflichten. 

11.5 Diese Bedingungen ernennen den Auftragnehmer oder das Personal nicht zu Vertretern von PRHK oder dem Kunden und begründen auch keine Partnerschaft oder Joint Venture oder führen in irgendeiner Weise zu einer Verpflichtung von PRHK oder dem Kunden in Bezug auf die Haftung des Auftragnehmers oder des Personals. 

11.6 Diese Bedingungen stellen in keiner Weise einen Arbeitsvertrag dar, und der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die Sozialversicherungsbeiträge für das gesamte Personal sowie für alle Steuern, die in Bezug auf die gemäß diesen Bedingungen gezahlten Honorare und Erstattungen zu entrichten sind, und wird PRHK und/oder den Kunden von allen Ansprüchen freistellen, die von den zuständigen Behörden gegen sie geltend gemacht werden könnten. 

11.7 Während der Laufzeit dieser Bedingungen widmet der Auftragnehmer (sofern er nicht durch Unfall oder Krankheit daran gehindert ist) seine Zeit, Aufmerksamkeit und Fähigkeiten den Geschäften von PRHK in dem Umfang, der für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Dienstleistungen als Auftragnehmer oder Personal erforderlich ist. Dies hindert den Auftragnehmer jedoch nicht daran, in ähnlicher oder anderer Funktion für andere Personen, Firmen oder Unternehmen tätig zu werden (vorbehaltlich der Vertraulichkeits-, Exklusivitäts- und Beschränkungsklauseln in diesen Bedingungen). 

11.8 Der Auftragnehmer darf keine Empfehlungen an einen Kunden aussprechen, die einem Dritten zugutekommen oder diesen einbeziehen, an dem der Auftragnehmer oder eine mit ihm eng verbundene Person ein finanzielles oder materielles Interesse hat, und hat dafür zu sorgen, dass auch sein Personal dies nicht tut, es sei denn, er hat dieses Interesse gegenüber PRHK und dem Kunden vollständig offengelegt und PRHK hat seine schriftliche Zustimmung erteilt. Alle vertraglichen Schutzmaßnahmen, die PRHK in diesen Bedingungen gewährt oder vorbehält, einschließlich Gewährleistungen, Haftungsbeschränkungen, Rechtsbehelfe, Entschädigungen und Vertraulichkeit, kommen dem Kunden zugute und sind zu dessen Gunsten bestimmt. 

12. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt zwingende Rechte oder Schutzbestimmungen gemäß den Gesetzen der Sonderverwaltungszone Hongkong aus, schränkt diese ein oder beschränkt sie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte, auf die nicht durch Vereinbarung verzichtet werden kann. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen den Gesetzen der Sonderverwaltungszone Hongkong und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen.

13. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Sonderverwaltungszone Hongkong die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben. 

 

Projekt Global
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